AGB – Business & Mitarbeiterfotografie

HÜTTNER-FOTOGRAFIE — Stand 08/2025

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Hüttner-Fotografie

§ 1 Geltungsbereich und Definitionen

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Foto- und Videodienstleistungen zwischen Hüttner-Fotografie (Auftragnehmer) und gewerblichen Auftraggebern (Unternehmen, Geschäftskunden)Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur berücksichtigt, wenn Hüttner-Fotografie ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. «Kunde» oder «Auftraggeber» bezeichnet den Vertragspartner des Fotografen, «Auftragnehmer» die Hüttner-Fotografie. Unsere AGB gelten jeweils in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen Fassung. Erweiterungen oder Aktualisierungen der AGB, die auf der Website veröffentlicht wurden und vor Vertragsschluss dem Auftraggeber mitgeteilt wurden, sind Vertragsbestandteil.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung

(1) Die vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen (z. B. Mitarbeiter Portraits, Business-Porträts, Event- oder Studiofotografie) ergeben sich aus dem Angebot und ggf. einer Projektbeschreibung. Der Kostenvoranschlag ist unverbindlich und unterliegt einer Toleranz (z. B. ±15 % Wunschleistungen, Zusatzaufwand oder Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
(2) Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots zustande, z. B. durch schriftliche oder elektronische (E-Mail, Webportal, Auftragsformular) Bestätigung. Angebote sind in der Regel 4 Wochen lang verbindlich. Der Auftragnehmer kann die Beauftragung von einer Anzahlung abhängig machen. Leistungen beginnen frühestens nach Zahlungseingang der vereinbarten Anzahlung. Über den Leistungsinhalt (Art und Anzahl der Aufnahmen, Ort und Zeit, Rekvisiten etc.) wird ein Vertrag (Werkvertrag) nach § 631 ff. BGB geschlossen.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass am Shooting- oder Event-Termin der Fotograf ungehinderten Zutritt zu den vereinbarten Örtlichkeiten und Objekten hat. Er hat die Location in einem geeigneten (fotografierbaren) Zustand bereitzustellen und z. B. bautechnische oder sonstige Störfaktoren (Lärm, Umbau, unpassende Beleuchtung) zu vermeiden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, zum vereinbarten Termin selbst oder durch bevollmächtigte Vertreter anwesend zu sein und Termine einzuhalten. Buchungen sind verbindlich; erscheint der Kunde ohne Absage nicht zum Termin, kann ein Ausfallhonorar (z. B. Fahrtkosten) berechnet werden.
(2) Der Auftraggeber stellt erforderliche Genehmigungen, Einwilligungen und Nutzungsrechte sicher. Er versichert, dass er zur Überlassung aller abgebildeten Gegenstände, Immobilien, Designs und Personenfoto-Daten (inkl. Lichtbildern Dritter) berechtigt ist und Einverständniserklärungen (Urheberrechte, Persönlichkeits- und Markenrechte) eingeholt hat. Werden Rechte Dritter verletzt (z. B. fehlende Model-Releases), stellt der Auftraggeber den Fotografen vollumfänglich von allen Ansprüchen Dritter frei. Entstehen durch verspätete Klärung von Rechten Verzögerungen, trägt der Auftraggeber die daraus entstehenden Kosten bzw. Ausfallhonorare.

§ 4 Durchführung der Leistungen und künstlerischer Gestaltungsspielraum

(1) Der Fotograf erbringt seine Leistungen mit der branchenüblichen künstlerischen Freiheit und nach dem bekannten Stil der Hüttner-Fotografie. Der Auftraggeber wurde über den üblichen fotografischen Stil (z. B. natürliche Beleuchtung, Bildausschnitt, Farbgebung) informiert. Sind keine konkreten Vorgaben vereinbart, richtet sich die Auswahl von Motiven, Perspektiven und Bildaufbau nach dem künstlerischen Ermessen des Fotografen. Reklamationen, die auf diesem künstlerischen Gestaltungsspielraum beruhen, sind ausgeschlossen.
(2) Möchte der Auftraggeber während des Shootings Änderungen (z. B. Locationwechsel, zusätzliche Ausrüstung, Models), hat er dies sofort anzusprechen. Zusätzliche Wünsche oder Mehraufwand können einen Aufpreis nach sich ziehen, über den der Fotograf vorher informiert wird.

§ 5 Änderungswünsche, Nachbearbeitung und Retusche

(1) Änderungswünsche und Nachbearbeitungen (Retusche) werden nur nach gesonderter Vereinbarung und gegebenenfalls gegen Vergütung ausgeführt. Sollen bestimmte Änderungen an den Bildern erfolgen (Farbkorrekturen, Montage, Composing, Zuschnitt), muss dies vorab festgelegt werden. Nachträgliche Bearbeitungen, die über das vereinbarte Maß hinausgehen, berechnet Hüttner-Fotografie gesondert.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die gelieferten Bilder eigenmächtig zu verändern, zu retuschieren oder weiterzuverarbeiten. Jegliche Bearbeitung oder Erstellung neuer Werke aus den gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Wird ohne Zustimmung vorgegangen, können Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Bei gewünschten Korrekturen oder Retuschen durch den Fotografen wird in einer separaten Absprache der Umfang und die Vergütung geregelt.

§ 6 Lieferung und Auswahlverfahren

(1) Nach Abschluss des Shootings stellt Hüttner-Fotografie die Fotos digital über ein passwortgeschütztes Online-Portal bzw. eine Cloud-Galerie zur Verfügung. Dort kann der Auftraggeber die Bilder mit Wasserzeichen in Ruhe sichten und seine Auswahl treffen. Die Vorauswahl erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach dem Termin
(2) Sobald der Auftraggeber die ausgewählten Bilder im Kundenbereich bestätigt hat, erstellt Hüttner-Fotografie die Endbearbeitung. Die finalen Bilder werden nach Zahlungseingang als digitale Downloads in hoher Auflösung ausgeliefert. Auf Wunsch können zusätzliche Exemplare (z. B. Drucke) angefertigt werden. Eine Aushändigung von unbearbeiteten Rohdaten (RAW-Dateien) erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung (z. B. bei Buy-Out-Vereinbarungen). Der Fotograf übernimmt keine Gewähr für die Eignung oder Kompatibilität der Daten mit der verwendeten Hardware/Software des Kunden.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Das Honorar ergibt sich aus dem Angebot zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Übliche Nebenkosten (z. B. Fahrtkosten, Spesen, evtl. Tagespauschalen) werden gesondert in Rechnung gestellt. Wenn kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist, werden 100 % des Gesamtpreises bei Auftragsbestätigung (schriftliche oder elektronische Buchung) fällig.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Ausstellungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug (z. B. nach Fristüberschreitung von 30 Tagen ab Rechnungseingang), kann Hüttner-Fotografie Verzugszinsen und Mahngebühren verlangen. In diesem Fall behält sich der Fotograf das Recht vor, bereits gelieferte Nutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung zu widerrufen. Für verspätete Zahlungen oder Nichterfüllung kann der Fotograf bis zum Zahlungseingang die weitere Bearbeitung verweigern.

§ 8 Stornierung, Terminabsagen 

Für gewerbliche Kunden besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufs- oder Rückgaberecht, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, bei denen ein konkreter Termin oder Zeitraum zur Vertragserfüllung vorgesehen ist. Mit der Buchung erkennt der Auftraggeber diesen Ausschluss ausdrücklich an.

§ 9 Nutzungsrechte, Weitergabe und Portfolioverwendung

(1) Die Urheberrechte an allen Fotos verbleiben beim Auftragnehmer. Nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Auftraggeber die in der Rechnung oder im Angebot ausdrücklich genannten Nutzungsrechte.In der Regel erhält der Kunde ein einfaches, nicht-exklusives, nicht-übertragbares Nutzungsrecht (Lizenz) für die vertraglich vereinbarten Verwendungszwecke (z. B. Unternehmenskommunikation, Website, Social Media, Printwerbung).
(2) Jede weitergehende Nutzung (z. B. Veröffentlichung über den vereinbarten Zweck hinaus, Unterlizenzierung an Tochterfirmen oder Dritte, Vergabe an Medienpartner) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit Hüttner-Fotografie. Werden die Bilder in sozialen Netzwerken oder auf der Firmenwebsite veröffentlicht, bitten wir um deutliche Nennung des Fotografen (z. B. „Foto: Hüttner-Fotografie“).
(3) Werden die Bilder ohne genügende Lizenz oder entgegen den Vereinbarungen genutzt (z. B. übertragene Dateien an unbefugte Dritte weitergegeben), behält sich der Fotograf Schadensersatzansprüche vor und kann die Nutzungsrechte mit sofortiger Wirkung entziehen. Insbesondere bei Zahlungsverzug kann Hüttner-Fotografie bereits eingeräumte Nutzungsrechte zurücknehmen.
(4) Hüttner-Fotografie darf das erstellte Bildmaterial bzw. ausgewählte Exemplare für Eigenwerbung verwenden (Website, Portfolio, Social Media), sofern der Kunde hiergegen nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht. Etwaige Fotoveröffentlichungen durch den Fotografen geschehen stets im Einklang mit höchster Sorgfalt. Der Auftraggeber kann jedoch der Nutzung einzelner Aufnahmen für das Portfolio oder für Social Media ausdrücklich jederzeit widersprechen. In diesem Fall wird der Fotograf diese Bilder nicht verwenden.

§ 10 Bildarchivierung und Datenzugriff

(1) Die gelieferten Bilddaten werden von Hüttner-Fotografie für eine begrenzte Frist archiviert. Im Normalfall werden Fotos mindestens 1 Monate lang gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist kann der Fotograf die Daten löschen; eine darüber hinausgehende Garantie zur Aufbewahrung besteht nicht.
(2) Verlieren Bilder – trotz der Archivierung – ihre Qualität oder werden sie beschädigt, besteht kein Anspruch auf Nachschusslieferung oder Schadenersatz. Der Auftraggeber trägt daher die Verantwortung für die Sicherung der übergebenen Dateien (Backup). Ausgelieferte Datenträger (USB-Sticks, Speicherkarten) sind vom Kunden innerhalb kurzer Zeit auf Lesbarkeit zu prüfen.

§ 11 Haftung und Schadensersatz

(1) Die Haftung von Hüttner-Fotografie für Vertragsverletzungen ist grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Die Haftung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(2) Für höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Erkrankung, extreme Wetterlagen, Geräteausfall) wird keine Haftung übernommen. In solchen Fällen bemüht sich der Fotograf nach Möglichkeit um Ersatztermine oder alternative Lösungen. Sonstige Folgeschäden sind ausgeschlossen.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Bilder selbst auf etwaige Mängel unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen müssen innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt per E-Mail schriftlich bei Hüttner-Fotografie eingehen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vom Kunden abgenommen.
(4) Der Auftraggeber stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer vertragswidrigen Verwendung oder einer Verletzung von Schutzrechten (z. B. Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen oder Eigentumsrechte an Locations) geltend gemacht werden.

§ 12 Datenschutz

(1) Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung ausgetauschten personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden. Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und ggf. abgebildeter Personen nur auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsdurchführung) bzw. lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Durchsetzung und dem Inhalt des Vertrags).
(2) Die Datenschutzinformationen von Hüttner-Fotografie (Datenschutzerklärung) sind Bestandteil dieser AGB. Sie werden dem Auftraggeber vor oder bei Vertragsschluss in Textform übermittelt (z. B. per E-Mail oder als PDF).

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von Hüttner-Fotografie, Gerichtsstand ist je nach Streitwert der Sitz des Fotografen oder der Wohnsitz des Auftraggebers. Sollten sowohl Fotograf als auch Auftraggeber Kaufleute sein, ist der Gerichtsstand ausschließlich der Sitz des Fotografen.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Falls eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein sollte oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; eine ungültige Klausel wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: August 2025.