Übertragung von Bild & Nutzungsrechten

 

Urheberrecht und Nutzungsrechte von Hüttner-Fotografie

1. Dem Fotografen (Hüttner-Fotografie) steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die von Hüttner-Fotografie hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Hüttner-Fotografie überträgt die Nutzungsrechte an seinen Werken, es wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung aller dem Fotografen (Hüttner-Fotografie) aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen.

5. Die Verwendung unserer Bilder auf Firmenwebseiten ist ausschließlich bei Mitarbeiterportraits oder bei den Business Portraits erlaubt. Bewerbungsbilder sind davon ausgenommen.

6. Bei der Verwertung der Bilder in Büchern, Magazinen oder anderen öffentlichen Medien ist Hüttner-Fotografie als Urheber des Lichtbildes zu nennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

7. Die Verbreitung der Bilder im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder anderen Datenträgern, ist gestattet, sofern sie für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers dienen.

8. Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt Hüttner-Fotografie berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Natürlich respektiert der Fotograf (Hüttner-Fotografie) die Privatsphäre aufs äußerste und bittet um einen Hinweis, sollte dies nicht gewünscht sein.

9. Der Auftraggeber informiert seine Gäste bei Events und Veranstaltungen über die Anfertigung, Speicherung und Verwendung der Fotos. Daher geht der Fotograf (Hüttner-Fotografie) bis auf weiteres davon aus, dass Fotos der Gäste im Rahmen der Eigenwerbung verwendet werden dürfen. Dem Auftragnehmer ist bewusst, dass das keine Einwilligung darstellt, allerdings würde eine Einwilligungserklärung von jedem Gast einzuholen einen unverhältnismäßigen Aufwand und einen störenden Eingriff in den Ablauf darstellen. Des Weiteren stellt sich der Auftragnehmer Vorort und jederzeit bereit Auskunft über personenbezogene Daten zu geben und unverzüglich zu löschen sollte dies der Wunsch des Betroffenen sein.

10. Hüttner-Fotografie behält sich ausdrücklich das Recht vor Nutzungsrechte zu entziehen. Dies erfolgt u.a. bei der Rückabwicklung eines Auftrages,  einer Erstattung wegen Nichtgefallen oder bei unberechtigter Verwendung bzw. eine Verletzung der Nutzungsrechte festgestellt wird.