AGB für Privatkunden
von HÜTTNER-FOTOGRAFIE (Stand: 11.12.2025)
I. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
HÜTTNER-FOTOGRAFIE
Inhaber: Andreas Hüttner
(nachfolgend „Fotograf“ oder „Hüttner-Fotografie“)
und privaten Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“), die Foto- und ggf. Videodienstleistungen zu privaten Zwecken buchen.
Private Aufträge im Sinne dieser AGB sind insbesondere:
Baby-, Kinder- und Familienfotos
Portrait- und Paarshootings
Babybauch- und Freundschaftsshootings
private Events und Hochzeiten
sonstige nicht-gewerbliche Fotoshootings
Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
Für gewerbliche bzw. unternehmerische Kunden (z. B. Firmen, Selbstständige, Agenturen) gelten gesonderte AGB für Business- und Firmenkunden.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich von Hüttner-Fotografie anerkannt wurden.
II. Vertragsschluss und Buchung
Angebote von Hüttner-Fotografie sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt zustande durch
schriftliche Annahme eines Angebots (z. B. per E-Mail), oder
Bestätigung einer Online-Buchung (z. B. über ein Buchungs- oder Galerie-System wie Pixieset), oder
schriftliche oder mündliche Bestätigung eines Termins durch Hüttner-Fotografie.
Hüttner-Fotografie ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte (z. B. Labore, Druckereien, Hosting-/Galerie-Anbieter) einzusetzen.
Sofern der Kunde keine ausdrücklichen schriftlichen Vorgaben macht, ist Hüttner-Fotografie in der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Dies betrifft insbesondere Bildstil, Ausschnitt, Look, verwendete Technik und Auswahl der Motive. Reklamationen, die ausschließlich auf dem individuellen Geschmack oder abweichenden Erwartungen des Kunden an den Stil beruhen, sind ausgeschlossen.
Hüttner-Fotografie behält sich vor, Aufträge abzulehnen, wenn Inhalte oder Zwecke erkennbar rechtswidrig sind oder berechtigte moralische oder rechtliche Bedenken gegen die Umsetzung bestehen.
III. Leistungen, Termine und Hochzeitsreportagen
Art, Umfang und Inhalt der Leistungen (Dauer des Shootings, Anzahl und Art der Bilder, Umfang der Bearbeitung, Lieferform, Ort) ergeben sich aus:
dem individuellen Angebot,
der Leistungsbeschreibung auf der Website bzw. im Buchungssystem,
oder einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet, zum vereinbarten Termin rechtzeitig zu erscheinen und für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen (z. B. Abstimmung von Outfit, Stylist, Kinderbetreuung).
Verspätung des Kunden
Erscheint der Kunde verspätet, verkürzt sich die Shootingzeit entsprechend. Ein Anspruch auf Verlängerung des Shootings besteht nur, soweit dies organisatorisch möglich ist. Der vereinbarte Preis bleibt hiervon unberührt.
Hochzeitsreportagen – Verpflegungspflicht ab 6 Stunden
Bei Hochzeitsreportagen mit einer gebuchten Dauer ab 6 Stunden verpflichtet sich der Auftraggeber, für eine angemessene Verpflegung (Mahlzeit und alkoholfreie Getränke) für den/die Fotograf(en) zu sorgen.
Die Essenspausen gelten als Teil der Reportagezeit und sind im vereinbarten Honorar enthalten.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass Verpflegung und ggf. Sitzplätze in zumutbarer Nähe zum Geschehen liegen (idealerweise im gleichen Raum), damit die Reportage nicht wesentlich unterbrochen wird.
IV. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
Es gilt das vereinbarte Honorar gemäß Angebot/Vertrag bzw. die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Preisliste.
Preise verstehen sich – je nach steuerlicher Situation von Hüttner-Fotografie – inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer oder unter Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.
Soweit nicht anders vereinbart:
Bei Standard-Shootings ist das Honorar ganz oder teilweise vor bzw. unmittelbar nach dem Termin fällig.
Bei Hochzeitsreportagen und größeren Projekten ist eine Anzahlung bei Buchung zu leisten; der Restbetrag ist nach Durchführung der vereinbarten Leistungen bzw. gemäß vertraglicher Fälligkeitsregelung zu zahlen.
Akzeptierte Zahlungsarten (z. B. Überweisung, Barzahlung, Online-Zahlung, Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Stripe) ergeben sich aus dem Angebot bzw. dem Buchungsprozess.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Nach erfolgloser Mahnung ist Hüttner-Fotografie berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten oder zukünftige Termine zu stornieren.
V. Stornierung, Umbuchung und Rücktritt
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine Umbuchung muss in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen.
Rücktritt/Absage durch Hüttner-Fotografie
Hüttner-Fotografie ist berechtigt, aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt, unvorhersehbare technische oder organisatorische Probleme) vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatztermine/Vertreter-Fotografen anzubieten.
Kommt kein Ersatztermin zustande und wird kein Ersatzfotograf gestellt.
VI. Vertragsstrafe / pauschalierter Schadensersatz bei Nichterscheinen (No-Show)
Als Nichterscheinen („No-Show“) gilt, wenn der Kunde zum vereinbarten Termin ohne Umbuchung nicht bzw. nicht rechtzeitig erscheint und das Shooting aus diesem Grund nicht durchgeführt werden kann.
Im Falle eines Nichterscheinens ist Hüttner-Fotografie berechtigt, eine Vertragsstrafe in Form eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 100 % des vereinbarten Session-Honorars zu verlangen.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Hüttner-Fotografie kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich die Vertragsstrafe auf den nachgewiesenen geringeren Betrag.
Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die Vertragsstrafe angerechnet.
VII. Kein Widerrufs- oder Rückgaberecht
Soweit Verträge mit Privatkunden im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, könnte grundsätzlich ein Widerrufsrecht bestehen. Für die hier typischerweise geschlossenen Verträge gelten jedoch gesetzliche Ausnahmen.
Termingebundene Dienstleistungen (Shootings, Reportagen)
Bei der Buchung von Foto-Shootings und Reportagen (insbesondere Hochzeitsreportagen), die an einem konkret bestimmten Termin oder Zeitraum erbracht werden, handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen.
Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht hierfür kein Widerrufsrecht.
Das bedeutet:
Für gebuchte Foto-Termine (Shootings/Reportagen) besteht kein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht.
Individuell angefertigte Produkte (z. B. Fotobücher, Alben, individuelle Prints)
Bei individuell nach Kundenvorgaben angefertigten Produkten (z. B. Fotobücher, Alben, Leinwände, Fine-Art-Prints in Wunschgröße, Produkte mit individuellen Bildauswahlen) besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ebenfalls kein Widerrufs- oder Rückgaberecht, da die Waren nach Kundenspezifikation gefertigt und auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Ein vertragliches Widerrufs- oder Rückgaberecht wird von Hüttner-Fotografie nicht eingeräumt.
VIII. Bildauswahl, Bearbeitung, Lieferung und Archivierung
Hüttner-Fotografie trifft die Vorauswahl der technisch und künstlerisch gelungenen Aufnahmen und stellt diese dem Kunden in geeigneter Form (z. B. Online-Galerie) zur Ansicht und ggf. Auswahl zur Verfügung.
Der Umfang der Bildbearbeitung ergibt sich aus dem gebuchten Paket (Grundoptimierung wie Belichtung, Kontrast, Farbe, Ausschnitt). Aufwändige Retuschen (z. B. Beauty-Retusche, Entfernen größerer Objekte, Montagen) sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und werden ggf. gesondert berechnet.
Die Lieferung der Bilder erfolgt in der vereinbarten Form, z. B.:
als Download über eine Online-Galerie,
per Online-Shop,
auf Datenträger oder in gedruckter Form (Alben, Abzüge).
Lieferfristen werden im Angebot/Vertrag genannt. Geringfügige Verzögerungen, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind, berechtigen nicht zum Rücktritt oder zur Minderung.
Eine dauerhafte Archivierung der Bilddaten durch Hüttner-Fotografie erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Andernfalls können Daten nach angemessener Frist gelöscht werden, ohne dass hieraus Ansprüche entstehen.
IX. Urheberrecht und private Nutzungsrechte des Kunden
Hüttner-Fotografie bleibt Urheber der Bilder im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.
Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Kunde – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für private Zwecke, insbesondere:
Ausdrucke und Fotoalben für den privaten Gebrauch,
Speicherung und Sicherungskopien,
private Nutzung in sozialen Netzwerken auf nicht gewerblichen Profilen (z. B. persönliche Instagram-/Facebook-Accounts).
Nicht umfasst ist die gewerbliche oder kommerzielle Nutzung der Bilder, z. B.:
Verwendung für Werbung,
Nutzung auf gewerblichen Websites oder Social-Media-Business-Accounts,
Verkauf von Produkten mit den Bildern,
redaktionelle oder werbliche Veröffentlichungen in Medien.
Hierfür ist stets eine gesonderte schriftliche Vereinbarung (Lizenz) erforderlich.
Die Weitergabe von Bilddateien an Dritte zur kommerziellen Nutzung ist ohne schriftliche Zustimmung von Hüttner-Fotografie nicht gestattet.
Veränderungen der Bilder durch den Kunden (z. B. starke Filter, erhebliche Zuschnitte, Bildmontagen) dürfen die Urheberpersönlichkeitsrechte des Fotografen nicht verletzen. Verfälschende Bearbeitungen bedürfen der Zustimmung von Hüttner-Fotografie.
X. Veröffentlichungsrechte / Model Release (Kinder und Erwachsene)
Grundsatz
Die Nutzung der Bilder durch Hüttner-Fotografie zu Zwecken der Eigenwerbung (z. B. Website, Social Media, Musteralben, Flyer, Ausstellungen, Präsentationen) erfolgt nur auf Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Personen bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter.
Baby-, Kinder- und Familienshootings – Einwilligung bei Buchung
a) Mit der Buchung eines Baby-, Kinder- oder Familienshootings erklärt der buchende Elternteil, dass er/sie für das/die betroffenen Kind(er) sorgeberechtigt ist und für dieses/diese handelt.
b) Der buchende Elternteil versichert zugleich, dass beide sorgeberechtigten Elternteile der Nutzung der im Rahmen des Shootings entstehenden Baby- und Kinderbilder zu Zwecken der Eigenwerbung von Hüttner-Fotografie zustimmen.
c) Mit der Buchung wird – soweit im Buchungsformular deutlich kenntlich gemacht – Hüttner-Fotografie das Recht eingeräumt, die entstandenen Baby- und Kinderbilder im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen, insbesondere:
auf der Website,
in Social-Media-Auftritten,
in Musteralben und Printprodukten,
bei Ausstellungen und Referenzpräsentationen.
Erwachsene Modelle (z. B. Brautpaare, Portraitkunden)
a) Erwachsene Kunden erteilen die Erlaubnis Hüttner-Fotografie im Rahmen der Buchung oder durch gesonderte Erklärung , ihre Bilder zu Eigenwerbezwecken zu veröffentlichen.
b) Der Kunde von Hüttner-Fotografie räumt ein einfaches Nutzungsrecht für Eigenwerbung ein, das inhaltlich, räumlich und zeitlich geregelt ist.
Widerruf der Einwilligung
a) Eine erteilte Einwilligung zur Veröffentlichung kann aus wichtigem Grund jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
b) Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Veröffentlichungen. Hüttner-Fotografie wird nach Eingang des Widerrufs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren künftige Nutzungen unterlassen und eigene Inhalte, soweit möglich, anpassen (z. B. Entfernen der Bilder von Website/Social-Media-Profilen).
Der Kunde verpflichtet sich, soweit zumutbar, andere abgebildete Personen (z. B. Familienangehörige, Hochzeitsgäste) darüber zu informieren, dass eine fotografische Begleitung und – bei erteilter Einwilligung – eine mögliche Veröffentlichung durch Hüttner-Fotografie erfolgen kann.
XI. Haftung
Hüttner-Fotografie haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für Schäden, die durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten oder durch unrichtige/fehlende Angaben des Kunden entstehen, wird keine Haftung übernommen.
Die Haftung für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.
XII. Vertragsstrafe bei unberechtigter Nutzung
Jede Nutzung der Bilder, die über die vertraglich eingeräumten privaten Nutzungsrechte hinausgeht (insbesondere jede kommerzielle Nutzung ohne Lizenz oder Veröffentlichungen entgegen Vereinbarungen), ist unzulässig.
Hüttner-Fotografie ist berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften, unberechtigten Nutzung eine angemessene Vertragsstrafe zu verlangen. Diese kann sich am mindestens zweifachen üblichen Nutzungshonorar orientieren. Hüttner-Fotografie bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
XIII. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail), soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Diese AGB für Privatkunden gelten ab 11.12.2025. Frühere Fassungen treten mit Inkrafttreten dieser Version außer Kraft.