Liefer- und Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

1.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn Hüttner-Fotografie, im Folgenden: Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.

1.2. „ Fotos” im Sinne der AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, oder anderweitigen Druckprodukten, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.

2. Produktionsaufträge

2.1 Der Auftragnehmer wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Labore etc.) ausführen lassen.
Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist der Auftragnehmer hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeortes und der angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel.

2.2. Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, welche er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.

2.3. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

2.4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Wurde vereinbart alle Bilder zu speichern, so geschieht dies für maximal zehn Jahre.

3. Vertragsschluss

3.1. Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgendne Maßgabe zustande:

3.2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftrgnehmer telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum oder Internetseite des Auftragnehmers oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.

3.3. Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von 14 Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.

3.4. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von 14 Werktagen anzunehmen. Diese Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande.

3.5. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 3.3. an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annameerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass den Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erfolderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.)

4.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografieverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.

4.3. Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragsnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografen sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beaufragung und sind gesondert zu vergüten.

4.4. Sofern die mietweise Bereitstellung einer Fotobox (Photobooth) vereinbart wurde verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer diese nur im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen. Bei Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch haftet der Auftraggeber.

4.5. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von den Fotografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requsiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigen der Auftraggeber sowie höhere Gewalt

5. Pflichten des Auftragnehmers

5.1. Die Auftragnehmer fotografieren im Rahmen der Hochzeitsveranstaltung/Veranstaltung des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben.

5.2. Der Auftragnehmber schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. JPEG). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von unbearbeiteten Dateien im RAW Format oder anderen Formaten z.B. (JPEG). Die Art der Bearbeitung unterliegt hier der künstlerischen Freiheit der Fotografen.

5.3. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen 24 Wochen nach dem Fototermin die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart

6. Vergütung und Auslagen

6.1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste vom Auftragnehmer (Hüttner-Fotogrfie. Das Honorar versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.

6.2. Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum, so erhält der Auftragnehmer auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stundensatz.

6.3. Bei Vertragsabschluss wird eine erste Zahlung in Höhe von 30% des Basishonorars oder 600 Euro berechnet, die innerhalb von 7 Tagen vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig wird. Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf nachfolgedem Konto des Auftragnehmers. Andreas Hüttner N26 Bank GmbH IBAN: DE21 1001 1001 2625 7942 86 BIC: NTSBDEB1XXX

6.4. Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer zu Verweigerung der vertraglich geschluldeten Leistungen berechtigt.

6.5. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Fotos Eigentum des Auftragnehmers. Mahnspesen und die Kosten (außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6.6. An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgt jeweils von dem aktuellen Wohnort von Hüttner-Fotografie. Die Anfahrt im Umkreis von 50 km vom aktuellen Wohnort, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, wird nicht berechnet. Die jeweiligen Reisekosten werden besprochen und in der Auftragsbestätigung verbindlich festgelegt (je gefahrenen km 0,50 Euro). Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstenden Kosten und Speisen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.

6.7. Sofern vereinbart, wird vom kudnen ein Doppelzimmer in der Nähe des Events zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Eventtermin sind ind er Regel 2 Übrnachtungen erforderlich und empfohlen.

6.8. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden dem Auftraggeber unentgeltlich in angemessenen Umfang zur Verfügung gestellt

6.9. Rabatte jeglicher Form sind nicht kombinierbar, übertragbar oder auszahlbar.

6.10. Das Honorar muss vor der Übergabe der Fotos/DVDs/Bücher gezahlt werden.

7.Vertragsstrafe,Schadenersatz

7.1. Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

7.2. Wenn die hier vereinbarte Leistung vom Auftraggeber Widerrufen werden entsteht dem Auftragnehmer demnach ein Vermögensschaden.Dieser Vermögensschaden wird als Wertersatz als Rechtsfolge .(BGB § 357a Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3) mit 100 %, ab einem Monat vor der Hochzeit und ab sechs Monaten mit 75%, des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Buchkosten, Reise- und Fahrtkostenpauschalen) in Rechnung gestellt. Die Anzahlung wird einbehalten und mit dem restlichen Stornobetrag verrechnet.  Ab 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten geschuldeten Leistung vom Auftraggeber, muss 100% des Basishonorars zuzüglich der Nebenkosten erstattet werden (Honorar und Fahrtkosten für An- und Abreise etc.), jedoch mindestens eine Aufwandsentschädigung und Ausfallhonorar in Höhe von 1.000,- Euro. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, die Nebenkosten seien überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.

7.3. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber Widerrufen/Storniert werden, vor den oben genannten Zeiträumen, so wird eine Aufwandsentschädigung von Höhe 30% des vereinbarten Basishonorars und Ausfallhonorar von 500,- Euro fällig.

7.4. Kann der Auftragnehmer, wegen Krankheit, oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden hat den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die Anzahlung erstattet.

7.5.  Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung des Fotografen) erfolgter Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200,- € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.

7.6.  Durch die in Ziffer 7. 5. AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

8. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte

8.1. Dem Auftraggeber steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

8.2. Die von Auftraggeber hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des  Auftragnehmer  bestimmt.

8.3. Auftraggeber überträgt die Nutzungsrechte an seinen Werken, es wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.

8.4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung aller dem Auftrageber aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen.

8.5. Die Verwendung unserer Bilder auf Firmenwebseiten ist ausschließlich bei Mitarbeiterportraits oder bei den Business Portraits erlaubt. Bewerbungsbilder sind davon ausgenommen.

8.6. Bei der Verwertung der Bilder in Büchern, Magazinen oder anderen öffentlichen Medien (Instagram,Facebook) ist der Auftraggeber als Urheber des Lichtbildes zu nennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

8.7. Die Verbreitung der Bilder im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder anderen Datenträgern, ist gestattet, sofern sie für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers dienen.

8.8. Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt Hüttner-Fotografie berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Natürlich respektiert der Auftragnehmer die Privatsphäre aufs äußerste und bittet um einen Hinweis, sollte dies nicht gewünscht sein.

8.9. Der Auftragnehmer informiert seine Gäste bei Events und Veranstaltungen über die Anfertigung, Speicherung und Verwendung der Fotos. Daher geht der Auftraggebr bis auf weiteres davon aus, dass Fotos der Gäste im Rahmen der Eigenwerbung verwendet werden dürfen. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass das keine Einwilligung darstellt, allerdings würde eine Einwilligungserklärung von jedem Gast einzuholen einen unverhältnismäßigen Aufwand und einen störenden Eingriff in den Ablauf darstellen. Des Weiteren stellt sich der Auftraggeber Vorort und jederzeit bereit Auskunft über personenbezogene Daten zu geben und unverzüglich zu löschen sollte dies der Wunsch des Betroffenen sein.

8.10. Hüttner-Fotografie behält sich ausdrücklich das Recht vor Nutzungsrechte zu entziehen. Dies erfolgt u.a. bei der Rückabwicklung eines Auftrages,  einer Erstattung wegen Nichtgefallen oder bei unberechtigter Verwendung bzw. eine Verletzung der Nutzungsrechte festgestellt wird.

9. Haftung

9.1. In allen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 9.2 dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 9.2 dieser AGB ausgeschlossen.

9.2. Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 9.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraußehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.

9.3. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Ziffern 9.1 bis 9.2. dieser AGB ausgeschlossen.

9.4. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

9.5. Der Auftraggeber haftet nicht für Datenverlust durch technische Schäden des Equipments.

10. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung

10.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

10.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich.

11. Textform

11.1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.

12. Anzuwendendes Recht

12.1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

12.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehungen ist München. Der Gerichtsstand ist München, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

12.3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.